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Konsumentenschutz klagt gegen Sunrise
Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS klagt gegen Sunrise wegen unlauterem Wettbewerb. Für die SKS hat der Telekom-Anbieter zwei unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Dass Sunrise-Kunden ausschliesslich via Chat oder Telefon kündigen dürfen. Und dass Sunrise die Preise wegen der Teuerung erhöhen darf, ohne dass Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht haben.
Sunrise sagt gegenüber «Espresso», man gehe davon aus, dass das Gericht beide Klauseln als nicht missbräuchlich einstufe. Die Kündigungsklausel sei bereits 2022 vor Gericht als rechtens beurteilt worden.
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