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Kündigung vor Stellenantritt: Welche Rechte haben Arbeitnehmende?

Einer Servicemitarbeiterin aus Winterthur wurde vor Stellenantritt gekündigt – den Arbeitsplan hatte sie kurz zuvor schon erhalten. Der Grund: Man habe zu viele Leute eingestellt. Grosses Pech für die Serviceangestellte, denn ihren alten Job hatte sie mittlerweile gekündigt. Kein Job, kein Geld – und der «neue» Arbeitgeber will nichts von einer Kündigungsfrist wissen und zahlt deshalb auch keinen Lohn. Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin?

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