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«Man kann nicht den Fünfer und das Weggli haben»

Ein unverheiratetes Paar wundert sich, dass ihre Pensionskasse ihm eine Witwenrente zahlen würde, wenn sie vor ihm stirbt. Sie hingegen würde von seiner PK nichts erhalten. Die Antwort: Jede PK kann es handhaben, wie sie will. Nach dem «Espresso»-Beitrag über dieses Thema gab es zahlreiche Reaktionen. Vor allem von Ehemännern, die fanden: «Man kann nicht den Fünfer und das Weggli haben.» Sprich, als Konkubinatspaar von einer Witwenrente profitieren, ohne Nachteile von verheirateten Paaren zu übernehmen wie der Rentendeckel bei 150 Prozent oder die gemeinsame Besteuerung.

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