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Medikamente: Gleicher Inhalt, anderer Name
Ein «Espresso»-Hörer kauft seit einiger Zeit in der Apotheke das pflanzliche Medikament «Remotiv» der Firma Zeller. Bei seinem letzten Kauf machte ihn der Apotheker darauf aufmerksam, dass das gleiche Medikament unter dem Namen «ReBalance» von der Krankenkasse bezahlt werde, sofern ein Arzt es verschreibe. Die Verwirrung mit den unterschiedlichen Namen für das gleiche Medikament ist gewollt und legal.
«Co-Marketing» heisst dieses Vorgehen verschiedener Pharmafirmen. Dabei wird ein identisches Medikament in unterschiedlichen Kanälen also in Apotheken und über Ärzte verkauft. Das Produkt unterscheidet sich nur im Namen und in der Verpackung. Es gibt mehrere Pharma-Firmen, welche Co-Marketing betreiben. Das Heilmittel-Gesetz erlaubt solche Marketingmassnahmen.
Herstellerin der beiden oben erwähnten pflanzlichen Medikamente ist die Firma Zeller. Sie sagt, dass die pflanzlichen Heilmittel zur Selbstmedikation bisher traditionell in Apotheken und Drogerien verkauft wurden. Seit 15 Jahren würden die pflanzlichen Heilmittel auch von Ärzten verschrieben. Damit das Medikament in Selbstmedikation gekauft oder vom Arzt verschrieben werden kann, sind zwei unterschiedliche Namen nötig.
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