«Muss ich der Kundin das beschädigte Kleid zurückgeben?»
Das Kleid einer Kundin wird bei der chemischen Reinigung leicht beschädigt. Die Inhaberin der Reinigung ist kundenfreundlich: Sie bezahlt der Kundin den vollen Preis des Kleides. Doch damit ist diese nicht zufrieden. Sie möchte auch das beschädigte Kleid zurückbekommen. «Espresso» sagt, ob die Reinigung das Kleid zurückgeben muss.
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