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Nach dem Verbrauchsdatum: Kein Verkauf von Lebensmitteln

Ein Mann nimmt etwas aus dem Kühlregal und stellt fest, dass das Verbrauchsdatum verstrichen ist. Er geht mit dem Produkt zur Kasse und will es zum halben Preis kaufen. Die Kassiererin lehnt ab und sagt, sie dürfe ihm ein Produkt nach dem Verbrauchsdatum weder reduziert verkaufen, noch verschenken. Das stimmt. Die Angabe «zu verbrauchen bis» ist verbindlich. Danach darf das Lebensmittel nicht mehr an Konsumentinnen oder Konsumenten abgegeben werden.

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