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Nach Visumsverwirrung: Swiss erstattet Kosten nun doch
Ein eritreischer Flüchtling mit Aufenthaltsstatus B darf grundsätzlich von der Schweiz aus ins Ausland reisen – doch der Flug in die Heimat mit der Swiss muss wegen widersprüchlicher Angaben der Fluggesellschaft umgebucht werden. Beim Rückflug gelingt dies erst mit grossem Aufwand. Auf Intervention von «Espresso» erstattete die Swiss dem Flüchtling und seiner Helferin einen Teil der entstandenen Unkosten. Die Helferin wendete sich im Nachhinein auch noch ans Bazl. Mit Erfolg: Die Swiss hat nun den vollen Betrag bezahlt.
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