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Pensionskasse: Wer erbt «mein» Geld?

Grundsätzlich regelt das Testament, wer wie viel vom Vermögen eines Verstorbenen erben soll. Beim Geld in der Pensionskasse ist das anders, obwohl dies bei vielen der grösste Vermögensposten ist. Je nach dem, ob jemand verheiratet oder alleinstehend ist oder aber im Konkubinat lebt, erhalten die Hinterbliebenen eine Rente, eine einmalige Auszahlung - oder auch gar nichts.

Verheiratete sind in dieser Frage grundsätzlich besser gestellt als Konkubinatspaare oder Alleinstehende. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, einen Konkubinatspartner oder Verwandten als Begünstigten einzusetzen. Was oft vergessen wird: Beim Tod müssen die Hinterbliebenen die Rente oder die einmalige Auszahlung bei der Pensionskasse aktiv einfordern. Ansonsten fällt das Geld an die Pensionskasse des Verstorbenen.