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Pflegeheim lässt Vermögen schmelzen
Das Espresso zur Finanzierung eines Heim-Aufenthalts stiess auf grosses Echo. Am Hörertelefon wollten viele wissen, ob sich das Privat-Vermögen durch eine Schenkung an die Kinder retten lässt.
Der Jurist Claudio Zogg, Geschäftsleiter des Heim-Verbandes «Curaviva», erklärt, dass weder Schenkungen noch Erbvorbezüge vorteilhaft sind. In den Genuss von Ergänzungsleistungen komme nur, wer die Heimkosten nicht aus seinem Einkommen und Vermögen selbst bezahlen könne.
Wer sein Vermögen vor dem Heimeintritt an Verwandte verschenke, erhalte trotzdem nicht mehr Ergänzungsleistungen. Verschenktes Geld gelte bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen noch Jahrzehnte später als anrechenbares Vermögen.
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