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Rechtsfrage: Arbeitsübergabe bei Jobsharing
Espresso-Hörerin Silvia Lemp aus Schaffhausen teilt sich eine Stelle mit einer Kollegin im Jobsharing. Ihr Chef verlangt nun, dass diejenige, die frei hat, jeweils am Abend vor der Arbeitsübergabe der Kollegin telefoniert, um das Wichtigste per Telefon zu rapportieren. Darf der Chef das verlangen? Nur, wenn es abgemacht ist, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Auf jeden Fall gelten solche Telefonübergaben als Arbeitszeit, die zu entschädigen ist.
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