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Rechtsfrage: Darf ich Fasnachts-Bilder auf Facebook posten?

Ein Hörer aus dem Appenzell macht Fotos an der Kinderfasnacht und stellt einige davon auf Facebook. Das fährt ihm den Rüffel einer Bekannten ein. Dafür könne er strafrechtlich belangt werden, behauptet sie. «Espresso» sagt, was bei Bildern in sozialen Netzwerken gilt.

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