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Rechtsfrage: «Kann ich mich gegen die Wohnungskündigung wehren?»

Mieterinnen und Mieter können die Kündigung ihrer Wohnung anfechten und vor der Schlichtungsbehörde eine Erstreckung verlangen. Die Hürden dafür sind allerdings hoch. «Espresso» sagt, wer gute Chancen hat.

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