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Rechtsfrage: «Muss ich die Hitze in meiner Wohnung akzeptieren?»
In Altbauwohnungen kann es im Sommer schier unerträglich heiss werden. Eine Mieterin misst in ihrem Dachzimmer 29 Grad – in der Nacht. «Espresso» sagt, ob Hitze im Sommer aus der Sicht des Mietrechts ein Mangel ist und von der Vermieterin beseitigt werden muss.
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