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Inhalt
Rechtsfrage: Rechnungen per E-Mail
Eine Espresso-Hörerin bekommt von einer Firma, bei der sie Kundin ist, die Rechnungen jeweils per E-Mail zugestellt. Nun hat diese Kundin ihre E-Mail-Adresse geändert, aber vergessen, dies der Firma mitzuteilen. Die jüngste Rechnung hat sie darum nicht erreicht. Die Firma schickte der Kundin nun per Post ein Mahnung und verlangt zusätzlich zum Rechnungsbetrag eine Mahngebühr von 10 Franken. Muss die Kundin diese 10 Franken bezahlen?
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