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Schaltergebühren: Preisüberwacher versus Swisscom: 0:1

Der Ärger bleibt: Wer seine Swisscom-Rechnung auf der Post einzahlen will, dem darf die Swisscom auch weiterhin die Schaltergebühr aufbrummen. Eine Intervention des Preisüberwachers hat nichts gebracht.

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