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Schulden direkt vom Lohn abziehen?
Ein Chef stellt seinem Angestellten 36 Franken in Rechnung. Dies für eine kleine Reparatur an einem privaten Gegenstand.
Der Angestellte ist enttäuscht, dass er für ein paar Handgriffe bezahlen muss wie ein normaler Kunde und wartet mit dem Bezahlen der Rechnung einige Tage zu.
Daraufhin zieht ihm der Chef den Betrag kurzum von seinem Lohn ab. Darf er das? DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo weiss Rat.
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