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So wehren Sie sich gegen Hitze in der Wohnung
Laut dem Bundesgericht darf die Temperatur in einer Mietwohnung höchstens drei bis fünf Grad von der Normaltemperatur abweichen. Damit hätte man theoretisch ab ca. 25 Grad Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Ganz so einfach ist es aber nicht, denn es liegt auch in der Verantwortung des Mieters, dass sich die Wohnung nicht zu sehr aufheizt.
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