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Stillen am Arbeitsplatz: Das sind Ihre Rechte

Nicht allen Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen ist bewusst, dass Mütter nach dem Mutterschaftsurlaub am Arbeitsplatz ihr Kind weiterstillen, bzw. Milch abpumpen dürfen. Es fehlt laut Staatssekretariat für Wirtschaft Seco häufig an der Kommunikation. Chefinnen und Chefs informieren ihre Mitarbeiterinnen nicht über dieses Recht. Mit einer Sensibilisierungsaktion will das Seco dies ändern. Seit zehn Jahren ist die entsprechende Verordnung im Arbeitsgesetz in Kraft: Frauen stehen Zeit und ein geeigneter Raum (nicht die Toiletten!) zum Stillen oder Abpumpen zu.

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