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Streitfall: Musizieren zu Hause
Hausmusik erfreut nicht alle gleichermassen. Doch auch im Streitfall darf ein Vermieter das Musizieren in der Wohnung nicht zu stark einschränken. Ausgenommen sind laut Mieter- und Hauseigentümerverband extrem laute Instrumente wie Schlagzeug und Trompete. Dort seien auch Verbote möglich.
Den Rahmen fürs Musizieren zuhause setzt zuerst die Ruhezeiten-Verordnung der jeweiligen Gemeinde. Diese setzt Nacht-, Mittags- und Sonntagsruhe fest. In einer Mietwohnung kann der Vermieter diesen Rahmen weiter einschränken. Der Hauseigentümerverband empfiehlt in seiner Musterhausordnung, das Musizieren während zwei Stunden am Tag zu erlauben.
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