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Suva und Axa lassen jungen Bauarbeiter im Regen stehen

Ein 23-jähriger Temporärarbeiter wird nach einem Arbeitsunfall doppelt im Stich gelassen: Von der Unfallversicherung Suva und dem Rechtsschutz der Axa. Der Grund für die Ablehnung: Ein mutmasslich ungenaues, medizinisches Gutachten. Neue Belege des Betroffenen werden abgeblockt. Er wehrt sich.