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Vater besorgt – Firma verkauft Snus an 15-Jährigen
Seit dem 1. Oktober gelten schweizweit strengere Tabakregeln. Detailhändler dürfen Zigaretten, Schnupftabak, E-Zigarettten oder Snus nur an volljährige Personen verkaufen. Trotzdem überprüfen Anbieter wie Snushus bei Onlineverkäufen das Alter ihrer Kundschaft nicht.
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