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«Vegane Wurst»: Ja, aber «veganes Poulet»: Nein
Wenn das Wienerli plötzlich zum veganen Wienerli wird, weil das Würstchen rein pflanzlich ist, dann ruft das die Behörden auf den Plan. Denn das ist verboten. Erlaubt ist, von einem «veganen Würstchen» zu sprechen. Die Regelung sieht ebenfalls vor, dass die Nennung der Tierart verboten ist. Coop reizt den Spielraum bei der Eigenmarke Yolo klar aus, wenn er die Produkte als «Juicy Beef Burger» bezeichnet, dabei aber das «Beef» durchstreicht. Auch Produkte des Zürcher Unternehmens «Planted Foods» sind, wenn es nach dem Konsumentenschutz geht, nicht regelkonform angeschrieben.
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