Verbesserung Konsumentenrechte
Was in der EU schon seit 10 Jahren Praxis ist, soll nun auch in der Schweiz gelten: der Schutz der Konsumenten bei Kaufverträgen am Telefon oder im Internet. Beim Haustürverkauf gilt bereits heute ein Widerrufsrecht - dies soll nun auch bei Kaufverträgen am Telefon oder im Internet gelten.
Dafür setzen sich drei von der Ständerätin Simonetta Sommaruga lancierte Initiativen ein. Der Ständerat hat bereits zweimal Ja gesagt, der Nationalrat verwarf diese Initiativen jedoch bisher. Der Bürger sei mündig genug, sich gegen solche Verkäufe zur Wehr zu setzen. Ausserdem biete die Rechtssprechung in der Schweiz genügend Schutz für den Konsumenten.
Nächsten Montag wird der Nationalrat erneut über die Initiativen befinden.
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