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Verwaltung kümmert sich nicht um Dreckfenster

Eine Mieterin aus dem Kanton Bern wohnt seit bald fünf Jahren in einer Wohnung im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses. Eines der grossen Wohnzimmerfenster lässt sich nicht öffnen und sie kann es deshalb nicht selbst putzen. Mittlerweile strotzt das Fenster vor Dreck. Die Mieterin bittet die Verwaltung, das Fenster von aussen zu reinigen. Diese weigert sich jedoch und sagt, die Mieterin müsse das dreckige Fenster einfach akzeptieren. Muss sie das?

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