Viele Fragezeichen vor dem Wohnungswechsel
Der offizielle Umzugstermin steht bevor. Laut Bundesrat sind Umzüge, aber auch Wohnungsabnahmen und -besichtigungen weiterhin möglich, sofern die Pandemievorschriften eingehalten werden können (Stand: Freitag, 27.3., 8 Uhr). Die Verunsicherung ist aber gross, wie man diese Vorschriften einhalten kann. Mieter- und Hauseigentümerverband empfehlen dringend, ein vorgängiges Gespräch mit der alten und neuen Verwaltung zu führen. Und Achtung: Möglicherweise drohen strengere Regeln seitens des Bundesrats, oder gar ein Zügelstopp.
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