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Wann haftet der Veranstalter für die Garderobe?
Egal ob Vereinsanlass, Party oder klassisches Konzert – die Regeln für bewachte Garderoben sind dieselben: Sobald jemand dem Veranstalter eine Jacke zur bewachten Aufbewahrung übergibt, ist dieser in der Pflicht, das Kleidungsstück sicher aufzubewahren. Das heisst, er haftet. Der Veranstalter kann sich von der Haftung zwar mit einem gut sichtbaren Hinweis befreien. Aber nur, wenn er nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich handelt.
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