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Wie regle ich mein Erbe?
Kann ich meine Geschwister von meinem Erbe ausschliessen? Kann ich mein Vermögen statt meinen Kindern meinen Enkelkindern vermachen? Solche Fragen beantwortete DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo im «Espresso»-Experten-Chat.
Bei jedem Erbe gibt es einen Pflichtteil. Dieser steht den direkten Erben (Kinder, Ehepartner und Eltern) im Todesfall zu und kann jemandem nur in Ausnahmefällen durch Enterben vorenthalten werden. Gibt es keine direkten Erben, geht das Erbe an die nächsten Angehörigen wie zum Beispiel die Geschwister oder die Grosseltern. Fehlen auch diese, geht der Besitz eines Verstorbenen an den Staat über.
Mit einem Testament kann über denjenigen Teil des Erbes verfügt werden, der nicht als Pflichtteil gilt. Ein solches Testament sollte immer handschriftlich verfasst werden. Ist dies nicht möglich, muss zwingend ein Notar die Echtheit des Dokuments beglaubigen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Testament angefochten wird.
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