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Wild campieren: So gibt’s keinen Ärger
Wer im Sommer mit Rucksack und Zelt raus in die Natur will, sollte einige Punkte beachten: Denn wild campieren ist in der Schweiz zwar nicht per se verboten, aber längst nicht überall erlaubt. So braucht es etwa auf privaten Grundstücken – etwa auf dem Feld eines Bauernhofs – die Erlaubnis des Grundeigentümers. Auf öffentlichen Grundstücken ist wild campieren grundsätzlich gestattet, doch es gibt Ausnahmen, beispielsweise in Wild- und Naturschutzgebieten. Am besten informieren Sie sich vorab beim lokalen Tourismusbüro.
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