Wofür haften Grundstückbesitzer?
Eine fremde Person hat ihren Roller ungefragt auf dem Grundstück von «Espresso»-Hörerin Denise Zimmermann parkiert. Der Roller wurde neben einer Holzbeige parkiert. Diese ist zum Tiel umgestürzt und hat den Roller beschädigt. Nun fordert die Rechtsschutzversicherung, dass die Grundstückbesitzer diese Kosten übernimmt. «Ist das korrekt?», fragt Frau Zimmermann.
Ja, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Nämlich dann, wenn die Hörerin nicht genügend dafür getan hat, dass die Holzbeige eben nicht umstürzt. «Wer eine Gefahr schafft, haftet dafür», so der entsprechende Rechtsgrundsatz. Falls der Rollerfahrer die Gefahr aber hätte erkennen können, so muss er - zumindest teilweise - selber für den Schaden aufkommen.
Verhindern können Grundstückbesitzer so eine Situation, wenn Sie eine Warntafel aufstellen, die auf die Gefahr aufmerksam macht.
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