Kantönligeist bei der Suizidbeihilfe
Im Kanton Bern, Luzern oder Thurgau und diversen anderen Kantonen ist es jeder Institutionen selber überlassen, ob sie Suizidbeihilfe zulässt. Im Kanton Zürich wiederum können private Heime die Sterbehilfe verbieten. Ebenso im Kanton Neuenburg. Die öffentlichen Heime jedoch sind verpflichtet, Sterbehilfeorganisationen den Zutritt ins Heim zu gewähren.
Privat oder öffentlich – das macht den Unterschied
Markus Schaaf leitet ein Alters- und Pflegeheim im Tösstal, Kanton Zürich. Der EVP-Kantonsrat ist nicht gegen den assistierten Suizid, aber froh, dass die privaten Heime selber entscheiden können, ob Sterbehilfeorganisationen Zutritt zum heim erhalten. «In über 2/3 aller Pflegeheime im Kanton Zürich ist heute assistierter Suizid bereits möglich. Es gibt aber ebenso Menschen (Bewohner und Mitarbeitende), die genau das Gegenteil wollen. Sie möchten ganz bewusst in ein Heim eintreten, das ihnen die Gewissheit bietet, dass in diesen Räumen kein assistierter Suizid angeboten wird», sagt Markus Schaaf.
Der begleitete Suizid ist in der Schweiz erlaubt
Viele Menschen möchten in den eigenen vier Wänden sterben. Leben sie im Heim, ist dies ihr Zuhause. Erlaubt eine Institution die Suizidbeihilfe nicht, muss die sterbewillige Person das Heim verlassen, um dem Sterbewunsch nachzukommen. Unwürdig, finden das Sterbehilfeorganisationen. Marion Schafroth ist Ärztin und Präsidentin von Exit. Sie sagt: «Jeder schwer leidende Mensch hat das Recht, nach reiflicher Überlegung selbst zu entscheiden, wann und wo er sterben möchte. Folglich sollten auch Pflegeheime und Spitäler den assistierten Suizid in ihren Räumen ermöglichen.»
Diskutieren Sie mit
Im Forum diskutieren die Gäste mit Hörerinnen und Hörern Fragen rund um die Sterbebeihilfe im Alters- und Pflegeheim. Sollten alle Institutionen den assistierten Suizid in ihren Räume zulassen? Gilt das Recht, dem Leben selber eine Ende zu setzen unter Beihilfe einer Sterbebegleitung, auch im Heim, das dieser Entscheidung kritisch gegenübersteht?
* Marion Schafroth ist Ärztin und Präsidentin von Exit
* Markus Schaaf, Alters-und Pflegeheimleiter, EVP Kantonsrat ZH
Im Kanton Bern, Luzern oder Thurgau und diversen anderen Kantonen ist es jeder Institutionen selber überlassen, ob sie Suizidbeihilfe zulässt. Im Kanton Zürich wiederum können private Heime die Sterbehilfe verbieten. Ebenso im Kanton Neuenburg. Die öffentlichen Heime jedoch sind verpflichtet, Sterbehilfeorganisationen den Zutritt ins Heim zu gewähren.
Privat oder öffentlich – das macht den Unterschied
Markus Schaaf leitet ein Alters- und Pflegeheim im Tösstal, Kanton Zürich. Der EVP-Kantonsrat ist nicht gegen den assistierten Suizid, aber froh, dass die privaten Heime selber entscheiden können, ob Sterbehilfeorganisationen Zutritt zum heim erhalten. «In über 2/3 aller Pflegeheime im Kanton Zürich ist heute assistierter Suizid bereits möglich. Es gibt aber ebenso Menschen (Bewohner und Mitarbeitende), die genau das Gegenteil wollen. Sie möchten ganz bewusst in ein Heim eintreten, das ihnen die Gewissheit bietet, dass in diesen Räumen kein assistierter Suizid angeboten wird», sagt Markus Schaaf.
Der begleitete Suizid ist in der Schweiz erlaubt
Viele Menschen möchten in den eigenen vier Wänden sterben. Leben sie im Heim, ist dies ihr Zuhause. Erlaubt eine Institution die Suizidbeihilfe nicht, muss die sterbewillige Person das Heim verlassen, um dem Sterbewunsch nachzukommen. Unwürdig, finden das Sterbehilfeorganisationen. Marion Schafroth ist Ärztin und Präsidentin von Exit. Sie sagt: «Jeder schwer leidende Mensch hat das Recht, nach reiflicher Überlegung selbst zu entscheiden, wann und wo er sterben möchte. Folglich sollten auch Pflegeheime und Spitäler den assistierten Suizid in ihren Räumen ermöglichen.»
Diskutieren Sie mit
Im Forum diskutieren die Gäste mit Hörerinnen und Hörern Fragen rund um die Sterbebeihilfe im Alters- und Pflegeheim. Sollten alle Institutionen den assistierten Suizid in ihren Räume zulassen? Gilt das Recht, dem Leben selber eine Ende zu setzen unter Beihilfe einer Sterbebegleitung, auch im Heim, das dieser Entscheidung kritisch gegenübersteht?
* Marion Schafroth ist Ärztin und Präsidentin von Exit
* Markus Schaaf, Alters-und Pflegeheimleiter, EVP Kantonsrat ZH