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Bundesgericht: Geschiedener Witwer hat Anrecht auf Rente

Der Kanton Freiburg zahlte einem geschiedenen Mann keine Witwer-Rente mehr aus, nachdem dessen Tochter volljährig wurde. Diesen Entscheid machte das Bundesgericht jetzt rückgängig und erklärte, weshalb auch geschiedene Witwer und Witwen Anrecht auf eine Rente haben.

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