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Bundesgerichtsentscheid zu Raserdelikten

Seit 2023 müssen Raser in der Schweiz nicht mehr zwingend ins Gefängnis. Allerdings nur, wenn sie die letzten zehn Jahre kein schweres Verkehrsdelikt begangen haben. Nun sagt das Bundesgericht in einem Leitentscheid: Das gilt auch für Neu- und Junglenker. (Bundesgerichtsentscheid 6B_1372/2023)

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