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Wer sich selbst dopt, soll künftig auch strafrechtlich belangt werden können.
Bild: Keystone
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Kampf gegen Selbstdoping

Heute gibt es nur bei Fremddoping strafrechtliche Konsequenzen - wenn also eine Drittperson involviert ist. Wenn aber Athleten selbst zu unerlaubten Mitteln greifen, hat dies keine strafrechtlichen Folgen. Dies soll sich nun ändern.