Das Schweizer Asylwesen schützt mögliche Opfer von Menschenhandel zu wenig – das kritisieren sowohl Hilfsorganisationen wie auch die UNO und der Europarat. Die Schweiz hat in den letzten Jahren zwar einiges unternommen, um Menschenhandel mithilfe eines Nationalen Aktionsplans besser zu bekämpfen.
Doch die kurzen Fristen bei Asylverfahren erschweren den Opferschutz. Oft sind Frauen, die an Menschenhändler geraten sind, von ihren Erlebnissen schwer traumatisiert und brauchen Zeit, um sich zu stabilisieren. Falls die Ausbeutung nicht in der Schweiz passiert ist, haben sie kein Anrecht auf Opferschutz. Doch Menschenhandel ist ein internationales Geschäft - viele betroffene Frauen gelangen auf der Flucht in die Schweiz.
«Kontext» fragt: Was unternimmt die Schweiz, um Opfer von Frauenhandel besser zu schützen? Wo sind die Schwachstellen im System?
Frauenhandel: Wie schützt die Schweiz Betroffene?
Menschenhandel ist ein lukratives Geschäft: Laut Schätzungen der Uno werden damit weltweit 32 Milliarden Dollar verdient. Die meisten Fälle, die in der Schweiz ans Licht kommen, betreffen Frauen im Sexgewerbe. Beim Schutz der Opfer gibt es Lücken.
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