Mit der Kinderrechtskonvention der UNO von 1989 wurde das Kind erstmals nicht mehr nur als Objekt der Fürsorge, sondern als Subjekt mit eigenen Rechten betrachtet. Dabei wurde festgehalten, dass Kinder und Jugendliche neben dem Recht auf Schutz auch das Recht auf Mitwirkung in allen Angelegenheiten haben, die sie betreffen. Dieser Perspektivenwechsel hatte weitreichende Folgen. So mussten viele Staaten ihre Kinderschutzgesetze überarbeiten. Und in der Praxis geht es seither vermehrt darum, Kinder und Jugendliche einzubeziehen. So sollen sie etwa angehört werden, wenn sich ihre Eltern scheiden lassen, und mitbestimmen können, bei welchem Elternteil sie künftig leben wollen.
Die Kinderrechtskonvention ist ein Menschenrechtsvertrag, der grosse Akzeptanz hat. Doch bei der Umsetzung hapert es. Die Staaten können die Konvention zuweilen aushebeln, indem sie sich darauf berufen, «unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel» Massnahmen ergriffen zu haben. Über die zur Verfügung stehenden Mittel entscheidet jedoch die Politik. Bekanntlich fehlt es an manchen Orten an Mitteln für den Kinderschutz.
Die Schweiz tat sich mit der Kinderrechtskonvention lange schwer. Sie schloss sich als letztes europäisches Land überhaupt der Kinderrechtskonvention an. Diese trat hierzulande erst 1997 in Kraft. Die Schweiz ist von der UNO beauftragt worden, einen Bericht über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention zu erarbeiten. Diese Bestandesaufnahme wird im Mittelpunkt des nächsten Staatenberichts stehen, zu dem die Schweiz im Frühjahr 2021 befragt werden soll. "Kontext" nimmt dies zum Anlass, nachzufragen, was in der Schweiz bisher erreicht worden ist, was das in der Praxis heisst, wo die grössten Defizite liegen und wo Verbesserungen zu erwarten sind.
Die Kinderrechtskonvention ist ein Menschenrechtsvertrag, der grosse Akzeptanz hat. Doch bei der Umsetzung hapert es. Die Staaten können die Konvention zuweilen aushebeln, indem sie sich darauf berufen, «unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel» Massnahmen ergriffen zu haben. Über die zur Verfügung stehenden Mittel entscheidet jedoch die Politik. Bekanntlich fehlt es an manchen Orten an Mitteln für den Kinderschutz.
Die Schweiz tat sich mit der Kinderrechtskonvention lange schwer. Sie schloss sich als letztes europäisches Land überhaupt der Kinderrechtskonvention an. Diese trat hierzulande erst 1997 in Kraft. Die Schweiz ist von der UNO beauftragt worden, einen Bericht über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention zu erarbeiten. Diese Bestandesaufnahme wird im Mittelpunkt des nächsten Staatenberichts stehen, zu dem die Schweiz im Frühjahr 2021 befragt werden soll. "Kontext" nimmt dies zum Anlass, nachzufragen, was in der Schweiz bisher erreicht worden ist, was das in der Praxis heisst, wo die grössten Defizite liegen und wo Verbesserungen zu erwarten sind.