Wer eine Aktiengesellschaft wie eine Bank – oder auch nur einen kleinen Verein – leitet, haftet dafür, wenn er Schaden verursacht und daran mitschuldig ist. Das gilt auch für die Führungsriege der Credit Suisse. Im Prinzip.
Könnte man den Verwaltungsrat der gescheiterten Bank also verklagen? Immerhin haben sehr viele Aktionärinnen und Aktionäre sehr viel Geld verloren. Der Aktienrechtsexperte Peter V. Kunz sagt, es gäbe zwar die Möglichkeit einer sogenannten Verantwortlichkeitsklage, «in der Praxis ist das aber so teuer, dass zumindest Kleinaktionäre diese Möglichkeit rechtlich nicht wahrnehmen können.» Diese könnten nicht viel mehr als sich aufregen und die Faust im Sack machen. Bei Grossaktionären sehe es aber anders aus. Wäre also eine Klage der Saudis möglich?
Die Antwort gibt's in dieser Newsplus-Folge.
Habt ihr Themen-Inputs, dann meldet euch. Ihr erreicht uns unter 076 320 10 37 oder via Mail an newsplus@srf.ch
Könnte man den Verwaltungsrat der gescheiterten Bank also verklagen? Immerhin haben sehr viele Aktionärinnen und Aktionäre sehr viel Geld verloren. Der Aktienrechtsexperte Peter V. Kunz sagt, es gäbe zwar die Möglichkeit einer sogenannten Verantwortlichkeitsklage, «in der Praxis ist das aber so teuer, dass zumindest Kleinaktionäre diese Möglichkeit rechtlich nicht wahrnehmen können.» Diese könnten nicht viel mehr als sich aufregen und die Faust im Sack machen. Bei Grossaktionären sehe es aber anders aus. Wäre also eine Klage der Saudis möglich?
Die Antwort gibt's in dieser Newsplus-Folge.
Habt ihr Themen-Inputs, dann meldet euch. Ihr erreicht uns unter 076 320 10 37 oder via Mail an newsplus@srf.ch