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Russischer Angriff auf Sumy: Ist so etwas ein Kriegsverbrechen?

Über 130 Verletzte und mehr als 30 Tote gab es Stand Montagnachmittag, nachdem Russland zwei Raketen auf die ukrainische Stadt Sumy abfeuert hatte. Es wurden viele Zivilpersonen getroffen. Stimmt der Vorwurf, es handle sich um ein Kriegsverbrechen?

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Den Ausdruck brauchte zum Beispiel der designierte deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz. Auch andere Stellungnahmen aus der internationalen Politik nannten den Angriff besonders brutal oder gar barbarisch. Auch die offizielle Schweiz hat sich geäussert. Die Schweizer Botschaft in der Ukraine gab bekannt, so ein Angriff dürfe sich niemals gegen Zivilpersonen richten und das humanitäre Völkerrecht müsse respektiert werden.

Aber wann ist eine Kriegstat genau ein Kriegsverbrechen? Ist nicht der Krieg an sich bereits verbrecherisch? In dieser Podcastfolge erklärt Völkerrechtsprofessor Andreas Müller von der Universität Basel, in welchen Fällen man von einem Kriegsverbrechen sprechen kann und was im Fall von Sumy dafür spricht, das zu tun.

Völkerrechtsprofessor Marco Sassòli von der Universität Genf ergänzt mit dem Blick aus der Praxis. Er war bereits für die OSZE in der Ukraine, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Er erklärt, was an der Sicherung von Beweisen für ein allfälliges Kriegsverbrechen schwierig ist.
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Habt Ihr Fragen oder Themen-Inputs? Schreibt uns gerne per Mail an newsplus@srf.ch oder sendet uns eine Sprachnachricht an 076 320 10 37.
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In dieser Episode zu hören:

- Andreas Müller, Professor für Völkerrecht an der Universität Basel
- Marco Sassòli, Professor für Völkerrecht an der Universität Genf
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Team:

- Moderation: Isabelle Maissen
- Produktion: Martina Koch
- Mitarbeit:Tim Eggimann
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