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Fall Hefenhofen: Zurück auf Feld 1

Das Thurgauer Obergericht hat den Tierschutzfall Hefenhofen an das Bezirksgericht Arbon TG zurückgewiesen. Anders als die Vorinstanz beurteilt das Obergericht die bei der Hofräumung 2017 erhobenen Beweise als verwertbar.

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