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Der Einsatz einer Polizeidrohne sei rechtens gewesen, findet das Thurgauer Obergericht (Symbolbild).
KEYSTONE/Christian Beutler
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Thurgauer Obergericht: Polizei durfte Raser mit Drohne überführen

211 statt 80 Stundenkilometer: So schnell war ein Motorradfahrer unterwegs, als ihn die Thurgauer Polizei mit einer Drohne filmte. Dies sei zulässig gewesen, findet nun das Thurgauer Obergeicht und stützt einen Entscheid der Vorinstanz.

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Weiter in der Sendung:

  • BS: Die Situation auf dem Lehrstellenmarkt ist so gut wie lange nicht mehr.
  • OW/BE: Mit der Umsiedlung von Steinböcken soll das Blut im Melchtal aufgefrischt werden.

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