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Aargauer Obergericht: Wann ist ein Zahnschaden ein Unfall?

Ein Mann hat beim Verzehr einer Wähe auf eine Nussschale gebissen. Ein Teil seines Zahns ist abgebrochen. Seine Unfallversicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen. Das muss sie aber, sagt das Aargauer Obergericht. Der Vorfall sei eine plötzliche, schädigende Einwirkung und somit ein Unfall.

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Weiteres Thema in der Sendung:

* Aargauer Volksinitiative für mehr Lohngleichheit im Kanton Aargau ist gültig, sagt Regierungsrat. Er lehnt den Inhalt der Initiative aber ab und empfiehlt dem Parlament ein Nein. Die Initiative will, dass Firmen mit 50 Angestellten und mehr eine Lohnanalyse machen und bei Lohnungleichheit gebüsst werden können.

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