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Der Kanton Aargau muss ein Angebot in Bad Zurzach von der Spitalliste streichen.
Bild: Symbolbild: KEYSTONE/Gaetan Bally
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Bundesverwaltungsgericht korrigiert Aargauer Spitalliste

Die Rückenwind plus AG pflegt in Bad Zurzach Menschen, die zum Beispiel an einer Querschnittlähmung leiden. Die Aargauer Regierung setzte die Klinik auf die Spitalliste. Nun korrigiert das Bundesverwaltungsgericht diesen Entscheid - auf Drängen des Kantons Zürich.

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Die weiteren Themen dieser Sendung:

* Die Arbeitslosenzahlen in den Kantonen Solothurn und Aargau steigen kaum
* Weitere Unterstützung für die umstrittene Erschliessungsstrasse südlich des Sisslerfelds in Eiken/AG