Weiter in der Sendung:
* Die Aargauer Staatsanwaltschaft muss zwei Kantonspolizisten anklagen wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauch, obwohl sie eigentlich findet, diese hätten vollkommen richtig gehandelt bei einer Verhaftungs-Aktion in Hunzenschwil. Das Obergericht sagt aber, es brauche eine Anklage und ein gerichtliches Urteil.
* Die Aargauer Staatsanwaltschaft muss zwei Kantonspolizisten anklagen wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauch, obwohl sie eigentlich findet, diese hätten vollkommen richtig gehandelt bei einer Verhaftungs-Aktion in Hunzenschwil. Das Obergericht sagt aber, es brauche eine Anklage und ein gerichtliches Urteil.