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Neues Solothurner Fischereigesetz: Vereine «leiden»
Seit dem 1. Januar 2009 gilt das neue Fischereigesetz im Kanton Solothurn. Der Wechsel vom Pacht- zum Patentsystem hat für die Fischer Vorteile. Sie können mit dem Patent in verschiedenen Gewässern fischen, und sind nicht mehr an ein Gebiet gebunden. Für die Fischereivereine bedeutet dies allerdings, dass ihre Mitglieder austreten, da sie nicht mehr zwingend in einem Verein sein müssen um zu fischen. Zu wenig Mitglieder, d.h. die Aufgaben, die der Kanton bei den Vereinen einkauft, können allenfalls nicht mehr vollständig erledigt werden.
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