Weiter in der Sendung:
* Aargau: Im Winter streuen die Werkhöfe auf Kantons- und Gemeindestrassen je nachdem Tausende von Tonnen Salz. Ist das Salz eine Gefahr für die Umwelt? Das wollten Grossrätinnen und Grossräte von der Regierung wissen. Diese sagt, das Salz sei kein Problem.
* Handball: Der HSC Suhr Aarau bleibt im Rennen um den Meistertitel in der Nationalliga A. Suhr Aarau gewann am Sonntag das vierte Spiel im Playoff-Viertelfinal gegen Winterthur und glich auf 2:2 aus. Nun kommt es am Mittwoch auswärts in Winterthur zur Finalissima.
Korrektur:
Das Regionaljournal Aargau Solothurn berichtete im Rahmen dieser Sendung/dieses Podcasts darüber, dass eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft nicht rechtsgültig sei. Es sei Beschwerde eingereicht worden. Es geht um den Fall im November 2020, als ein Aargauer Kantonspolizei einen randalierenden Mann erschossen hatte. Der Bericht des Regionaljournals stützte sich auf die Angaben der Aargauer Staatsanwaltschaft. Diese teilt aber mit, dass die bisherigen Informationen falsch waren. Es gebe keine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung. Sie gelte. Der Polizist hat also in Notwehr gehandelt.
* Aargau: Im Winter streuen die Werkhöfe auf Kantons- und Gemeindestrassen je nachdem Tausende von Tonnen Salz. Ist das Salz eine Gefahr für die Umwelt? Das wollten Grossrätinnen und Grossräte von der Regierung wissen. Diese sagt, das Salz sei kein Problem.
* Handball: Der HSC Suhr Aarau bleibt im Rennen um den Meistertitel in der Nationalliga A. Suhr Aarau gewann am Sonntag das vierte Spiel im Playoff-Viertelfinal gegen Winterthur und glich auf 2:2 aus. Nun kommt es am Mittwoch auswärts in Winterthur zur Finalissima.
Korrektur:
Das Regionaljournal Aargau Solothurn berichtete im Rahmen dieser Sendung/dieses Podcasts darüber, dass eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft nicht rechtsgültig sei. Es sei Beschwerde eingereicht worden. Es geht um den Fall im November 2020, als ein Aargauer Kantonspolizei einen randalierenden Mann erschossen hatte. Der Bericht des Regionaljournals stützte sich auf die Angaben der Aargauer Staatsanwaltschaft. Diese teilt aber mit, dass die bisherigen Informationen falsch waren. Es gebe keine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung. Sie gelte. Der Polizist hat also in Notwehr gehandelt.