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Private Videoaufnahmen dürfen in Aargauer Fall gebraucht werden.
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Private Videoaufnahmen dürfen in Aargauer Fall gebraucht werden

Zwei Einbrecher wurden im Aargau wegen Raub und Hausfriedensbruch verurteilt. Die zwei Täter haben den Fall ans Bundesgericht weitergezogen, weil private Videoaufnahmen von Nachbarn und einer Tankstelle verwendet wurden. Nun hat das Bundesgericht die Verwendung der Videoaufnahmen erlaubt.

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