Weiter in der Sendung:
* Amtsgericht Olten-Gösgen: Ein Mann, der ein Mädchen fast getötet hat und es dann zu vergewaltigen versuchte, muss nicht ins Gefängnis. Er sei zum Zeitpunkt der Tat psychisch krank gewesen, deshalb sei er schuldunfähig. Krank ist der Täter noch immer. Deshalb kommt er in eine stationäre Therapie für fünf Jahre und vermutlich noch für viele weitere Jahre.
* Bundesgericht: Es ist zulässig, dass eine Krankenkasse einer Kundin vorschreibt, bei welcher psychiatrischen Einrichtung sie sich behandeln lassen muss. So hat das Bundesgericht entschieden. Die Frau hatte argumentiert, sie habe die freie Arztwahl aufgrund ihrer Police.
* Wisent Thal: In diesem Projekt müssen die Fachleute bald eingreifen, Jungtiere abschiessen, um Inzucht zu vermeiden. Ein langjähriger Kritiker der Auswilderung von Wisenten ist Edgar Kupper, Präsident des Bauernverbandes Solothurn. Die Abschüsse bestätigen ihn in seiner Meinung, das Ganze sei nicht natürlich, sondern künstlich.
Stahl Gerlafingen: Rettung durch Vorschriften des Bundes?
Der Bund solle vorschreiben, dass beim Bau öffentlicher Gebäude mehr Recycling-Stahl aus Gerlafingen verwendet werde. So könne man das Werk retten. Diese Forderung kommt von verschiedener Seite. Der Präsident des Solothurner Baumeisterverbandes ist über den Nutzen dieses Vorschlages aber skeptisch.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen