Strassengesetz AG Teil 1: Der Druck steigt
Seit dem 1. Januar 2022 hat der Aargau ein neues Strassengesetz. Es regelt unter anderem, dass die Gemeinden einen Drittel der Kosten übernehmen, wenn der Kanton innerorts eine Strasse baut oder saniert. Der Kanton bezahlt den Rest. Momentan sind die Städte und Dörfer im Aargau damit beschäftigt, das neue Gesetz kennenzulernen und umzusetzen. Die Vorarbeiten für dieses Gesetz aus dem Jahr 1970 begannen bereits Ende 2018. Was seither alles geschehen ist auf dem Weg zum neuen Strassengesetz, zeigt ein Blick hinter die Kulissen der Gesetzesmaschinerie im Aargau.
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