· Trotz mehrfachen Warnungen überwies eine Pensionärin aus dem Aargau 250'000 Franken an eine Online-Bekanntschaft. Der Mann stellte sich jedoch als Liebes-Betrüger heraus. Weil die Frau ihr Vermögen leichtsinnig verschenkt habe, hat sie nun keinen Anspruch mehr auf Ergänzungsleistungen. So der Entscheid des Aargauer Obergerichts.
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11.02.2025, 12:03 Uhr Trotz Beznau-Ausfall: Das Netz bleibt stabil
Das KKW Beznau 2 hat gestern ungeplant den Betrieb heruntergefahren. Grund war eine fehlerhafte Bedienung. Auf das Schweizer Stromnetz hat dieser Ausfall keinen Einfluss. Das Netz blieb auch gestern durchgehend stabil
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· Trotz mehrfachen Warnungen überwies eine Pensionärin aus dem Aargau 250'000 Franken an eine Online-Bekanntschaft. Der Mann stellte sich jedoch als Liebes-Betrüger heraus. Weil die Frau ihr Vermögen leichtsinnig verschenkt habe, hat sie nun keinen Anspruch mehr auf Ergänzungsleistungen. So der Entscheid des Aargauer Obergerichts.
· Trotz mehrfachen Warnungen überwies eine Pensionärin aus dem Aargau 250'000 Franken an eine Online-Bekanntschaft. Der Mann stellte sich jedoch als Liebes-Betrüger heraus. Weil die Frau ihr Vermögen leichtsinnig verschenkt habe, hat sie nun keinen Anspruch mehr auf Ergänzungsleistungen. So der Entscheid des Aargauer Obergerichts.