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Nicht alle Kandidierenden wollen oder können ihre Ämter dann auch antreten nach der Wahl.
Bild: SRF (Archiv, Symbolbild)
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Wenn Gewählte ihr Amt nicht antreten

Sie stellen sich zur Wahl, treten nach der Wahl ihr Amt aber nicht an. Das ist in letzter Zeit im Kanton Solothurn in mehreren Fällen vorgekommen, zuletzt bei der Gemeinderatswahl in Gerlafingen. Politikberater Mark Balsiger spricht von einem möglichen «Bschiss» am Wahlvolk.

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