Zum Inhalt springen

Arbeitsmarktkontrolle muss Kanton Baselland nichts zurückzahlen

Der Kanton Baselland erhält keine Rückzahlung vom Verein Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK). Ein Schiedsgericht hat eine Klage des Kantons gegen die ZAK abgewiesen.Der Kanton hatte einen Betrag von über 520'000 Franken gefordert, da die ZAK angeblich zu wenig Kontrollen durchgeführt habe.

Download
Ausserdem:

* SP-Grossräte wollen gegen lange leerstehende Häuser vorgehen
* Basel-Stadt, Riehen und Bettingen geben ihren Impfplan bekannt

Einzelne Beiträge

Mehr von «Regionaljournal Basel Baselland»